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Kategorie: Rezensionen

Utz Anhalt u. Steffen Holz: Das verbotene Dorf. Das Verhörzentrum Wincklerbad der britischen Besatzungsmacht in Bad Nenndorf 1945 bis 1947. Hannover 2011. 191 S.

Der größte norddeutsche Neonazi-Aufmarsch findet seit August 2006 jährlich zum Wincklerbad (Bad Nenndorf) statt - als Protest gegen die vom britischen Geheimdienst in den Kureinrichtungen durchgeführten Verhöre namhafter NS-Größen. Ziel war es, Informationen über Kriegsverbrechen und einen drohenden Partisanenkrieg zu sammeln sowie Sabotageaktivitäten durch Freischärlertruppen zu verhindern. Die zentrale Frage der vorliegenden Studie lautet, ob systematisch und vorsätzlich mit physischen Foltermethoden zur Informationserlangung vorgegangen worden ist und der britische Geheimdienst somit wissentlich seine Kompetenzen überschritten hat.

Es werden sowohl zeitgenössische deutsche Quellen, Untersuchungen der letzten Jahrzehnte als auch seit kurzem in England freigegebene Geheimdienstunterlagen herangezogen. Um der Stilisierung einflussreicher Nazis zu Opfern entgegenzuwirken, werden die Gründe für die Einrichtung des Verhörzentrums im Zusammenhang mit der Situation Deutschlands nach der bedingungslosen Kapitulation geschildert. Neben den Kriegsgefangenenlagern richteten die Alliierten Internierungslager ein, in denen mutmaßliche Kriegs- bzw. NS-Verbrecher inhaftiert wurden und eine klare Unterscheidung zwischen zivilen und militärischem Personal nicht möglich war, wie z.B. bei den paramilitärischen Organisationen des SS, SD oder der SA.

Das offiziell als Verhörzentrum Nr. 74 bezeichnete Lager besaß einen Sonderstatus, in dem durch spezielle, weitestgehend gewaltfreie Verhörmethoden zuerst Informationen über NS-Guerillaaktionen erlangt, später auch zur Gegenspionage von Angehörigen fremder Geheimdienste abgeschöpft und ggf. für eigene Zwecke gewonnen bzw. ›umgedreht‹ werden sollten. Sensible Informationen, so die Auffassung der Briten, waren nicht unter Gewaltanwendung zu erfahren, bei denen das Opfer das gestehe, was der Vernehmer hören will (50), sondern durch ›indirekte‹ Methoden (Verwanzung der Zellen, Abhören von Gefangenengesprächen, psychischer Stress).

Bei dem Personal, das an den Verhören beteiligt war (bspw. mit polnischem oder deutsch-jüdischem Hintergrund, an KZ-Befreiungen beteiligte Soldaten, teils strafversetzte Deserteure aus der Rheinarmee, Schwerverbrecher), handelte es sich um einen "Menschenschlag, der dazu geneigt war, Gewalt gegen Wehrlose anzuwenden" (50). Die Schilderungen des Lageralltags der Inhaftierten wiederum verdeutlichen die "inhumane und entwürdigende Behandlung", auch wenn sie offiziell nicht als Folter gilt (52). Verf. zeigen, dass es zwar zu individuellen Kompetenzüberschreitungen in vielen Einzelfällen kam, diese letztlich aber durch die kritisch-demokratische Öffentlichkeit in Großbritannien selbst zutage gebracht wurden und eine entsprechende strafrechtliche Verfolgung durch englische Behörden stattgefunden hatte. Angesichts steigender Einlieferungen von Schwerstkranken in die Krankenhäuser und dem Tod zweier Patienten in der Zeit von Januar bis März 1947 verdichtete sich der Verdacht der Misshandlungen. Die Besuche einer Delegation des Roten Kreuzes und eines Bischofs brachte die Vorgänge ins Rollen. Scottland Yard übernahm die Untersuchungen und leitete drei Gerichtsverfahren in Hannover, Hamburg und London ein. Zur selben Zeit beschäftigte sich auch das britische Unterhaus mit den Zuständen in Kriegsgefangenen- und Internierungslagern. Die englische und deutsche Presse informierten eingehend über die Prozesse. Auch wenn der britische Geheimdienst durch Schlafentzug, Mangelernährung und die Herbeiführung von Stresssituationen die Internierten unter Druck zu setzen versuchte, wird der prinzipiell rechtsstaatliche Charakter dieser Maßnahmen, im Unterschied zum staatlich verordneten und mit Straffreiheit verbundenen Terror der NS-Herrschaft, herausgearbeitet. Die Untersuchung zeigt zudem, dass die öffentliche Kontrolle staatlichen Handelns in England zur Einleitung der Untersuchungen und kritische Berichterstattung über die Prozesse maßgeblich waren, um Unrecht zu benennen und sichtbar zu machen. Damit wird dem gegenwärtigen Geschichtsrevisionismus der Boden entzogen. Angesichts der Tatsache, dass die in den letzten Jahren stetig wachsenden Naziaufmärsche bis 2030 von den zuständigen Verwaltungsgerichten in Bad Nenndorf bewilligt worden sind, wird dieses Buch wohl noch lange aktuell bleiben.
Torben Ehlers (Hannover)

Quelle: Das Argument, 53. Jahrgang, 2011, S. 798-799