Stadt Zürich (Hrsg.) 2007: Mehr als Wohnen: Gemeinnütziger Wohnungsbau in Zürich 1907-2007. [Autorenteam: Christoph Durban, Michael Koch, Maresa Schumacher, Daniel Kurz, Mathias Somandin] Zürich: gta Verlag ETH Zürich, 480 S.

Die Früchte des Vorausschauens
Das stolze Stichwort, das sich durch diesen Prachtband zieht – und gleichzeitig den Stolz und die Pracht legitimiert, heisst «Erfolgsgeschichte». «Hundert Jahre gemeinnütziger Wohnungsbau in Zürich»: Die Dokumentation erzählt auf einer Metaebene den Erfolg einer langfristig vorausschauenden Planung. Auch sie begann wie so manche Planung mit einem Leidensdruck, der von der Wohnungsnot in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts ausging. Der Zürcher Stadtrat reagierte 1906 darauf mit dem Beschluss, mit dem Bau städtischer Wohnhäuser aktiv in den Wohnungsmarkt einzugreifen. Das Programm des Stadtrats definierte drei Säulen des Handelns:
• Vorausschauender Erwerb von Baulandreserven,
• Kommunaler Wohnungsbau in Eigenregie,
• Förderung privat gegründeter, gemeinnütziger Baugenossenschaften.

Alsbald schwärmten städtische Bodenkäufer aus, so dass schon 1907 mit dem Bau der ersten grossen städtischen Wohnsiedlung (mit 253 Wohneinheiten) begonnen und 1908 zum ersten Mal städtisches Land an eine Baugenossenschaft im Baurecht abgegeben werden konnte. Nach dem Ersten Weltkrieg intensivierte die nun sozialistisch-kommunistisch dominierte Stadtregierung des «Roten Zürich» ihre Bodenpolitik und kaufte auf eine Weise, die heutige Politiker und Ökonomen wohl allesamt abenteuerlich nennen würden, im grossen Stil Grundstücke und legte so den Boden für eine Substanz, von der das Gemeinwesen bis heute zehrt. Ohne diese Landerwerbspolitik erfüllte heute nicht ein volles Viertel aller Wohnungen im Stadtgebiet auf Dauer die Kriterien der Gemeinnützigkeit und Preisgünstigkeit (50 000 von rund 200 000). Ohne den kühnen Weitblick von damals fänden «Menschen aus Branchen wie Detailhandel, Bau- und Gastgewerbe, Reinigung/Entsorgung, die für unsere Stadt unverzichtbar sind», keinen Wohnraum in der Stadt – schreibt der einer bürgerlichen Partei zugehörende und für die sogenannte Liegenschaftenverwaltung der Stadt verantwortliche Stadtrat im Jahr 2007.

Es darf hervorgehoben werden: 1906/07 war gemeinnütziger Wohnungsbau in Grossstädten wie Berlin oder Wien noch kein Thema. Diese Städte waren die Zentren von Kaiserreichen, und erst nach deren Zusammenbruch und der damit verbunden schweren Notlagen setzte eine kommunale Wohnbaupolitik ein. Der vielbesungene Wiener Gemeindebau etwa begann 1919 mit der sogenannten Siedlerbewegung, und der monumentale Karl-Marx-Hof, Ikone des sozialen Wohnungsbaus, wurde 1930 fertiggestellt, zu einem Zeitpunkt, als in Zürich gemeinnütziger und kommunaler Wohnungsbau schon auf mehr als zwei Jahrzehnte Praxis zurückblicken konnte (zu Wien vgl. Erich Bramhas: Der Wiener Gemeindebau, Birkhäuser Verlag Basel, 1987).

Die Planung in Zürich bezog sich inhaltlich aber nicht bloss aufs Quantitative. Von der ersten Stunde an verbanden die Stadtväter (Stadtmütter gab es damals noch keine) ihre Baupolitik mit qualitativen Zielen, die sie nicht nur bei kommunalen Objekten umsetzten, sondern auch den Baurechtsnehmern zur Auflage machten. In der Anfangszeit hiess das, dass die Höfe von Blockrandbebauungen frei bleiben mussten als Spiel- und Freizeiträume. Ab den 1920er-Jahren orientierte sich das Leitbild dann am Gartenstadt-Gedanken, bei dem es im Wesentlichen bis heute blieb, auch wenn in neuster Zeit die Siedlungen wieder dichter und höher gebaut oder ältere Siedlungen gar nachverdichtet werden. Nach hundert Jahren nämlich ist der Grundstücksvorrat aus früher Zeit definitiv aufgebraucht, und einen neuen anzulegen, ist schlicht unbezahlbar.

Zürich hat mit seiner Wohnbaupolitik bewusst und gesteuert Städtebau betrieben und, wie die Autoren des einleitenden Analysetexts, Michael Koch und Daniel Kurz, sagen, sogar «Gesellschaftsbau». Konkret haben Planung und Politik bestimmt, wo Stadtquartiere welchen Charakters entstehen sollen. Von allem Anfang an war «Durchmischung» ein Ziel; darum immer Wohnungen unterschiedlicher Grösse in einer Siedlung, oft sogar unterschiedlicher Preisklassen, die sich aus dem Beieinander von mit Steuergeldern verbilligten und kostendeckend erstellten (freitragenden) Wohnungen ergeben. Und – das ist nun mal das Entscheidende bei der Umsetzung von Planungszielen – die Stadt behielt stets das «Pfand in der Hand» : Die Vergabe von Bauland zu günstigen Bedingungen und/oder die Übernahme der Hypotheken zweiten Rangs durch die öffentliche Hand waren und sind bis heute verknüpft mit verbindlichen Auflagen bezüglich Mietpreis, Wohnungsgrössen, Wohnungsausstattung, Siedlungsinfrastruktur sowie Praxis der Wohnungsvergabe an Menschen mit schmalen Einkommen.

Einige Schwierigkeit bereitet dem Leser das Auffinden einer klaren Definition von «gemeinnützigem Wohnungsbau» nach Zürcher Art. Er muss sich die Elemente aus den verschiedenen Textbeiträgen zusammensuchen. Die Suche führte mich zu folgendem Ergebnis: Als «gemeinnütziger Wohnungsbau» definieren die Autoren einen in irgendeiner Weise von der öffentlichen Hand mit finanziellen Mitteln unterstützten Wohnungsbau. Diese Unterstützung oder Förderung kann verschiedene Formen annehmen:
• In Eigenregie durch die Stadt (den Staat) kostenbewusst und ohne Renditeabsicht erstellte Wohnungen.
• Abtretung von stadteigenem Bauland an Bauträger, in der Regel Genossenschaften, im Baurecht zu einem günstigen Baurechtszins unter Marktpreis.
• Gewährung von zinslosen, jedoch rückzahlbaren Darlehen, was einer Baugenossenschaft ermöglicht, mit einem Eigenkapitel von nur gerade 5.4% zu bauen.
• In seltenen Fällen: Einmalige Direkt-Subventionen. Die Stadtpolitik hat stets darauf geachtet, dass öffentliche Gelder nicht einfach weggeschenkt werden, sondern dass die Leistungen der öffentlichen Hand längerfristig wieder zurückfallen.

Fast die Hälfte des 476-seitigen, grossformatigen, fast drei Kilogramm schweren Bandes umfasst das vollständige Inventar der 516 seit 1907 unter dem Titel der Gemeinnützigkeit entstandenen Siedlungen, gegliedert nach Stadtquartieren und innerhalb der Quartiere chronologisch nach Entstehungsjahr. Jede Siedlung wird kurz beschrieben mit Angaben zu Architekten, Arealfläche, Anzahl Häuser und Wohneinheiten sowie einem oder zwei Bildern. Dahinter steckt eine unerhört akribische Arbeit im Erheben der Daten, was über die Auswertung von Archiven und der Literatur hinaus mit Befragungen der Bauträger erfolgte. Natürlich weisen im Buch Quartierpläne den Weg zu all den Objekten und verschaffen ein Bauträger- und Liegenschaftenregister sowie ein Architektenregister verschiedene Inventarzugänge.

Dem Inventar vorangestellt sind «100 ausgewählte Beispiele», die je auf einer Doppelseite grosszügig mit Farbbildern vorgestellt und beschrieben werden. Die Auswahl «soll einen möglichst repräsentativen Überblick über die typologische Vielfalt und die Entwicklungen in diesem langen Zeitraum bieten», schreibt das Autorenteam.

Eingeleitet wird der Band von den glückstrahlenden Vorwörtern der Herausgeber, einer Stadträtin und eines Stadtrats sowie des Präsidenten der Sektion Zürich des Schweizerischen Verbands für Wohnungswesen, Vorwörter, die allesamt zur Lektüre empfohlen seien, weil sie mehr als feierliche Hymnen singen, vielmehr ein Bekenntnis zu einer «gewollten und gesteuerten Wohnpolitik» und einer «klugen Stadtplanung» (Stadträtin Kathrin Martelli) formulieren. Bei aller Freude an der «Erfolgsgeschichte» plädieren die Politiker für ein «Weiter so» und dafür, dass die Stadt die «Instrumente der Wohnbauförderung weiter entwickelt» und weiterhin ihre Einflussmöglichkeiten auf die Stadtentwicklung nutzt (Stadtrat Martin Vollenwyder). Bemerkenswert ist, dass ausgerechnet diese beiden Regierungspolitiker einer bürgerlichen Partei angehören.

Knapp und klar schildern und interpretieren sodann die Wissenschafter Michael Koch und Daniel Kurz die hundert Jahre Wohnbaugeschichte als Städtebau- und Stadtgesellschaftsgeschichte in den verschiedenen inhaltlichen Facetten.

Das Werk kommt üppig daher und weckt zuerst den Verdacht, es werde hier eine Show des Eigenlobs abgezogen. Doch die Substanz rechtfertigt den Bild- und Grafikaufwand. Exemplarisch für die Übereinstimmung von Inhalt und Aufmachung steht die Qualität der Fotografie: Bilder, die wohltuend cool informieren und nie (wie leider so oft bei Architekturfotografie) nach Effekten haschen.
Rudolf Schilling, Zürich

 

Quelle: disP 172, 1/2008, S. 94-95

 

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