A. Dirk Moses (Hg.): Empire, Colony and Genocide. Conquest, Occupation, and Subaltern Resistance in World History. New York u. Oxford 2008. 491 S.

Es dürfte ein allgemeines Problem darstellen, Massenverbrechen in ein Geschichtsbild zu integrieren, das einem nationalstaatlichen Zusammenhang Halt und Legitimation geben soll. Ernest Renan hat dies 1882 geradezu für kontraproduktiv erklärt, und auch in der oft gerühmten deutschen Erinnerungspraxis wird der Völkermord dadurch gern letztlich auf „Andere“ abgeschoben, dass er einerseits der Vergangenheit zugewiesen und andererseits einer Kategorie von „Naziverbrechern“ zugeschrieben wird, die für die meisten eines gewiss nicht waren: „wir“ oder „unsere Eltern und Großeltern“.

Nur selten äußert sich jemand so offen wie der israelische Historiker Benny Morris: „Sogar die große amerikanische Demokratie hätte ohne die Vernichtung der Indianer nicht geschaffen werden können.“ Und weiter: „Es gibt Fälle, wo das übergreifende, endgültige Gute die schroffen und grausamen Handlungen rechtfertigt, die im Geschichtsverlauf begangen werden“ (zit. 5). Der Herausgeber bezieht diese offene Sprache und „phallische Logik“ auf die Situation nach dem 11. September 2001, der auch in dieser Hinsicht relevanten Diskursen neue Richtungen eröffnet habe (6). Unter Verweis auf die neueren, affirmativen Arbeiten von Anthony Pagden, Niall Ferguson oder Dominic Lieven, die auch die „Praxis des Imperiums ... akzeptabel und selbst respektabel“ erscheinen lassen wollen (185), unterstreicht auch Mark Levene die Aktualität der Imperiums-Problematik, genauer aber der „Moderne und ihrer Beziehung zum Staat“ (184), die er freilich in eine nationalstaatliche und eine imperiale Dimension differenziert. Moses’ weiterer Hinweis auf „Europas vergiftetes Geschenk an die Welt: die Katastrophe des ethnisch und ideologisch homogenen Nationalstaates“, dessen Wurzel er im Ende der Re conquista in Spanien und dem geichzeitigen Beginn westeuropäischer Kolonial- und Siedlungsexpansion sieht (30), verdeutlicht, dass die Problematik noch sehr viel grundlegender ist. Der vorliegende Band bietet denn auch weit mehr als vordergründigen Aktualitätsbezug. Die 19 Kapitel sind in drei große Abschnitte untergliedert und enthalten insbesondere konzeptionelle und ideengeschichtliche Auseinandersetzungen mit dem Problem des Kolonialismus und zumal der Siedlungskolonien, aber auch eine Reihe von durchweg auch konzeptionell anspruchsvollen Fallstudien über den Zusammenhang der drei Komplexe des Imperiums, der Kolonisierung durch Siedlung und des Völkermordes und schließlich drei Beiträge über die provokative Problematik des „subalternen Völkermordes“.
Gerade Ideengeschichte kann äußerst aktuell sein. So zeichnet Andrew Fitzmaurice eine antikolonialistische Denktradition im westlichen Europa seit den Kreuzzügen nach, durch die bereits die Frage nach dem rechtlichen Status von „Ungläubigen“ aufgeworfen worden war. Thomas von Aquin etwa hatte naturrechtlich begründet, dass „Ungläubigen“ Eigentum zuzuschreiben sei, und von hier aus lässt sich diese für die Legitimierung kolonialer Landnahme entscheidende Frage weiterverfolgen über Francesco Vitoria, der das spanische Vorgehen in Amerika kritisierte, Hugo Grotius, Samuel Pufendorf, Emeric de Vattel, Christian Wolff, prominente Vertreter der Aufklärung, Kolonialkritiker des 19.  Jahrhunderts bis hin zu einer oft übersehenen Auseinandersetzung über das Eigentumsrecht und sein Verhältnis zu staatlicher Souveränität anlässlich der Berliner Afrika-Konferenz 1884/85. Ungeachtet beträchtlicher Diskursverschiebungen geht es vor allem um die Frontstellung gegen die zentrale Annahme, die immer wieder zur Rechtfertigung des Siedlungskolonialismus angeführt wurde: die Fiktion des Landes, das niemandem gehöre (terra nullius), weil es menschenleer sei oder aber von seinen Bewohnern nicht ordentlich genutzt werde. In diesem Zusammenhang sind die Argumente des deutschen Frühaufklärers Christian Wolff gegen John Lockes auf der Nutzung beruhenden Eigentumsbegriff ebenso bemerkenswert, wie die Gegenargumente, die während des 19. Jahrhunderts insbesondere die Siedlungspolitik in Algerien begleiteten. Auch die gängige  Pauschalverurteilung der  Aufklärung aufgrund rassistischer Äußerungen von Autoren, die längst vergessen wären, hätten sie nicht auch anderes zu sagen gehabt, erweist sich hier einmal mehr als absurd. Schlimmer noch: Wer diese Zusammenhänge ignoriert, schlägt sich selbst starke Argumente aus der Hand, die zeigen, dass gerade auch in den Ausgangsbereichen der europäischen Kolonisierung immer auch vehement und mit überaus guten Gründen gegen die damit verknüpften Gräueltaten und Massenmorde argumentiert wurde.
Die Tragweite der damit angesprochenen Wirkungszusammenhänge erschließt sich zunehmend aus der laufenden Auseinandersetzung mit dem Werk von Raphael Lemkin, der den Begriff „Völkermord“ bzw. „Genozid“ geprägt hat. John Dockers Bericht über Lemkins unvollendetes Manuskript zu einer Globalgeschichte des Genozids macht sowohl die Reichweite des intendierten Begriffs und seine enge Koppelung an Siedlungsexpansion und „gewaltsamen kulturellen Wandel“ deutlich, wie er seine Problematik erkennbar werden lässt, wenn er Lemkin dazu zitiert, die von ihm mit initiierte UN-Konvention gegen das Verbrechen des Völkermordes schütze „vier grundlegende Gruppen: nationale, rassische, religiöse und ethnische“, deren Schutz nicht zuletzt verhindern solle, „dass die geistigen Güter der Menschheit verloren gehen“ (zit. 97). Dies ist weit davon entfernt, den Nationalstaat selbst zu problematisieren, wie Moses dies angesprochen hat.
Die zentrale Bedeutung des Landes als „Grundvoraussetzung“ für die „Siedlergesellschaft“
(103) macht Patrick Wolfe zum Ausgangspunkt seiner Argumentation, Genozid sei kein Ereignis, sondern eine Struktur – die Siedlergesellschaft als „soziale Formation“ (104).
Zugleich sieht er ein langfristiges, „umfassendes Projekt, in dessen Zentrum das Land steht“ (108). Dies ermöglicht eine Sicht der mit der Landnahme vor allem in Nordamerika und Australien verbundenen Prozesse in relativer Unabhängigkeit vom Staat. Auch die Eigeninitiative des Mobs gehört dazu. Es ergibt sich das Konzept eines „strukturellen Völkermordes“ (123), der freilich auch die Chance der Unterbrechung biete. Dies wieder verweist auf die besondere Verantwortung, derartige Prozesse auch in der Gegenwart sorgsam zu verfolgen. Wesentliche weitere Perspektiven vermitteln dann die Hinweise zur Rekonstruktion eines „Siedler-Archivs“, d.h. eines Registers ideologischer Motive, die Lorenzo Veracini in der Perspektive der Grenzüberschreitung von „kolonialen Genoziden zu genozidalem Kolonialismus“ in der NS-Kriegsführung im Osten (153) sieht, wo der "östliche Lebensraum in der Ukraine“ schließlich die „Träume vom deutschen Mittelafrika verdrängt“ habe (156). Doch bereits zuvor „infiltrierten typisch koloniale Formen“, „Elemente des ‘totalen Krieges’“ den „europäischen Raum“ (157): Repressions- und Kontrollinstrumente wie  Konzentrationslager, Maschinengewehr oder auch Fingerabdrücke belegten schon früh die – hier freilich arg überzogen dargestellte – „Intuition“ Lenins und zuvor schon Hobsons, „dass die Dynamik der kolonialen Beziehung die Urquelle der historischen Entwicklung sei“ (157). David Stone fügt dem eine wesentliche Dimension hinzu, wenn er unter Bezug auf Michel Foucault und Giorgio Agamben nach der Bedeutung von „Biomacht“ für moderne Genozide fragt. Die zutiefst erschreckende und analytisch immer wieder sperrige Verknüpfung zwischen kalter bürokratischer Rationalität und Ordnungsstreben einerseits sowie extremster Gewalt und Allmachts-, aber auch Bedrohungsphantasien andererseits ermöglicht es zugleich, eine komparative Perspektive zu entwerfen, die „kolonialen Völkermord oder Politizid“ ebenso einbegreift wie den Holocaust (173). Zugleich zeigt sich hier nachdrücklich, dass alledem keineswegs atavistische
Mythologien zugrunde lagen, wie immer wieder behauptet wird, sondern dass die Völkermorde des 20. Jahrhunderts „entschieden ein Produkt der Moderne“ waren (175).
Unter den stärker empirisch orientierten Beiträgen untersucht Mark Levene aus der Sicht der „genocidal moments“ u.a. die Frage, ob unterschiedliche Gräuel in den Kolonien im späten 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts als Genozid anzusprechen seien: Legt man wie die UN-Konvention die Intentionalität, die Absicht zur Vernichtung zugrunde, so sind weder die Kongo-Gräuel Leopolds II. noch die Unterwerfung Acehs in Niederländisch-Indien, die Unterdrückung der antikolonialen Bewegung auf den Philippinen oder eventuell selbst die Feldzüge gegen Herero und Nama in Südwestafrika streng als Genozid zu bezeichnen. Jedoch die bereits von Wolfe angesprochene strukturelle Dynamik trieb die Verteidiger kolonialer Herrschaft in entgrenzte Aktionen, in denen sich imperiales Missionsbewusstsein und nationale Geltungssucht überschnitten. Der „Imperativ des Wettbewerbs“ habe seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts „Imperien – und im Grunde alle Staaten in einer sich globalisierenden politischen Ökonomie“ (199) in jene Entgrenzungen der Gewalt getrieben, wo schließlich in den Worten Giorgio Agambens „Biopolitik zu Thanatopolitik“ wird (zit. ebd.).
Knapp vor dieser Periode und zunächst außerhalb der Sphäre europäischer Kolonisierung liegt der Prozess, den Ben Kiernan als „serielle Kolonisierung“ in Kambodscha bezeichnet, als das Land wechselnde Okkupationen und Inkorporationen durch seine Nachbarn Siam und Vietnam (Ðai Nam) erlebte und die Okkupanten ebenso wie die Widerstandskämpfer genozidale Strategien verfolgten, während der vietnamesische Kaiser Minh-Mang zugleich bestrebt war, die eigene konfuzianisch orientierte Agrarreform auch im Nachbarland durchzusetzen. Spielte hier Land eine wichtige Rolle, so rückt es vollends ins Zentrum der Diskurse über die von Zeitgenossen als „Ausrottung“ bezeichnete Vernichtung der Urbevölkerung Tasmaniens innerhalb weniger Jahrzehnte im 19. Jahrhundert – wie Ann Curthoys belegt, wurde hier teilweise die mit dem Ausschluss von der zentralen Ressource verbundene manifeste Gewalt vernachlässigt. Sie zeichnet weiter die Aufbrechung einer Isolation der australischen Geschichtsschreibung nach, die im internationalen Vergleich sich schließlich der Anerkennung des Geschehens als Genozid annäherte, wobei Curthoysjedoch zugleich vor vorschnellen Verallgemeinerungen warnt. Auf eine wichtige Differenzierung, nämlich die Aneignung von Land aufgrund der Fiktion der terra nullius wie in Australien einerseits, aber auch von Verträgen, wie dies von den USA praktiziert wurde, andererseits verweist
Norbert Finzsch, auf die riskanten Ambivalenzen zwischen Assimilierung und kultureller Vernichtung Blanca Tovías anhand der Unterdrückung und Neubestimmung des Sonnentanzes der Blackfoot im kanadischen Nordwest-Territorium. Dominik J. Schaller leitet aus der kolonialen Herrschaftspraxis in Deutsch-Südwestafrika sowie Deutsch-Ostafrika die These ab, Genozide seien „immer kolonial“ und zugleich, „koloniale Herrschaft und Kolonialismus als solche immer genozidal“ (317). Er weist damit über das im Zentrum des Bandes stehende Paradigma des Siedlerkolonialismus hinaus und nimmt zugleich Stellung in der laufenden Debatte über die Zusammenhänge zwischen auch speziell deutscher Kolonialherrschaft und Holocaust. Diese Sicht wird nachhaltig gestützt durch David Furber und Wendy Lower, die sich mit der Kolonisierungsstrategie der Nazis in Polen und der Ukraine während des zweiten Weltkrieges auseinandersetzen. Auf unterschiedlichsten Ebenen, vom strategischen Zugriff bis zu Darstellungen in Feldpostbriefen, fördern sie kolonialistische Motive zutage, aber auch koloniale Dilemmata wie das Problem, wer nach Vernichtung der ansässigen Bevölkerung noch die produktive Arbeit leisten sollte.
Der dritte große Abschnitt befasst sich zunächst mit zwei wenig bekannten Fällen von Völkermord: David Cahill arbeitet die genozidalen Aspekte der Großen Rebellion von 1780-1782 in den Anden – heute Peru und Bolivien – unter Führung von Tupac Amaru heraus: Der Befehl, alle Spanier und corregidores zu töten, laufe auf einen „Kastenkrieg“ und damit auf „Völkermord von unten“ (405) hinaus. Cahill begründet dies mit einer ausführlichen Neu-Interpretation der verschiedenen Phasen der Bewegung, wodurch der „Kastenkrieg“ als Racheakt gegen ethnisch als Kreolen kodierte Verräter erscheint. Es ist bemerkenswert, dass er die in anderen Fällen gängige Kritik, die Terminologie sei möglicherweise anachronistisch, in keiner Weise antizipiert. Waren die Opfer hier Kreolen und Mestizen, so greift Robert Cribb mit dem „kurzen Völkermord an Eurasiern in Indonesien 1945/46“ (424ff) einen in manchem ähnlich gelagerten Fall auf. Freilich waren die Täter hier nach dem Abzug der japanischen Besatzer und der Unabhängigkeitserklärung Indonesiens auftretende Milizen, deren Motivationslage Cribb als Mischung aus Nationalstolz und Furcht vor niederländischen Agenten beschreibt. Als weiteren „subalternen Völkermord“ beschreibt schließlich Alexander Hinton die Massaker der Roten Khmer vor dem Hintergrund von Inklusions- und  Souveränitätskonstruktionen, die er einerseits auf das Reich von Angkor, andererseits durch die französische Kolonialherrschaft als komplexen „Zusammenstoß (encounter) mit der Moderne“ beschreibt, der über den „kolonialen Zusammenstoß (encounter)“ in einem Prozess hinausgehe, in dem „kulturelles Wissen umgeformt wurde“ (456) – man kann hier zugleich einen weiteren Baustein zur Kritik allzu blauäugiger
Reden über lokales Wissen sehen, das über derartige Abgründe offenkundig hinweggleitet.
Insgesamt bietet der Band so ein ungemein reiches, zutiefst beunruhigendes Material. Die Lektüre lässt zugleich erahnen, was Raphael Lemkin einmal mit seiner nicht vollendeten Globalgeschichte des Völkermordes vorschwebte und was ihn umtrieb. Diese Problematik ist keineswegs erledigt. Zu ihrer Durchdringung werden hier gleich mehrere Schritte getan.
Reinhart Kößler

 

Quelle: Peripherie, 29. Jahrgang, 2009, Heft 116, S. 490-494