Hans-Ulrich Berger, Peter Güller, Samuel Mauch und Jörg Oetterli: Verkehrspolitische Entwicklungspfade in der Schweiz. Zürich, Chur 2009. 399 S.

Seit geraumer Zeit wird die Geschichte der schweizerischen Raumplanung von vielen Seiten her traktandiert. Es ist deshalb nur erfreulich, wenn auch im Bereich der Fachplanungen die intensiven Veränderungen seit dem 2. Weltkrieg aufgearbeitet werden.

Von besonderem Interesse ist der Bereich des Verkehrs. Er hat mit den Schwerpunkten des Nationalstrassenbaues, der BAHN 2000 und den Alpentransversalen (NEAT) sowie durch weiterführende Rechtsnovellierungen, auch auf der Verfassungsstufe, deutliche  Akzentsetzungen erfahren. Das Verkehrsgeschehen hängt sodann wechselseitig eng mit den intensiven räumlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungsprozessen zusammen. Nun liegt eine Abhandlung vor, welche die verkehrspolitischen Entwicklungspfade der letzten 50 Jahre aufzeigt – beachtenswert gerade auch unter raumplanerischen Gesichtspunkten.
Vorweg: Die schweizerische Verkehrspolitik hat Erfolge zu verzeichnen. Unbestritten. Sichtbar sind sie am hohen Anteil des öffentlichen Verkehrs und am hohen Standard des Strassenbaues – landesweit. Auch überzeugt die Finanzierung der Strassen. Zusätzlich zum Akzent auf den nationalen Netzen werden neu die Agglomerationen in die landesweiten Strategien einbezogen, sogar unter Abstimmung von öffentlichem und privatem Verkehr! Ein vorauseilender Ansatz. Allerdings: Engpässe gewaltigen Ausmasses melden sich. Die «Stadt Schweiz» und die eng machende Topographie lassen dem weiteren Ausbau der Strasse und der Schiene nur begrenzte Möglichkeiten. Auch mit betriebsseitigen und tariflichen Massnahmen sind die Flaschenhälse angesichts der Vermischung von nationalem/internationalem Pendler-, Freizeit- und Güterverkehr bei wachsender Bevölkerung mit wachsenden Ansprüchen langfristig nicht bleibend zu meistern. Dazu kommt der Alterungsprozess der Infrastruktur aus der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Erhaltungskosten werden kulminieren, parallel mit zwingenden Engpassbeseitigungen und Entflechtungen. Von den ungelösten rechtlichen Knacknüssen, sogar auf Verfassungsebene, ganz zu schweigen. Sie werden wiederkehrend verkannt oder bagatellisiert.
Die mit dem Verkehr (und der Raumplanung!) seit Jahrzehnten eng vertrauten Akteure und Berater – Hans Ulrich Berger, Peter Güller, Samuel Mauch und Jörg Oetterli – zeigen rückblickend 9 Pfade der gewählten Schritte auf. Ein umfassendes und gleichzeitig differenziertes Bild der Verkehrspolitik tritt vor Augen. Die Wege reichen von den grossen Bauwerken über die Neuordnung der Aufgaben und deren Finanzierung bis zur Öffnung hin zum Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern, zur Internationalisierung des Verkehrs/der Verkehrspolitik sowie zur Raumentwicklung. Spannend daran: Die Autoren bleiben nicht bei den einstigen eher einseitigen Postulaten der Förderung des öffentlichen Verkehrs und der angemessenen Erschliessung aller Landesteile stehen, sondern erweisen sich als fähig und kompetent, die verkehrswissenschaftlichen Vertiefungen und die tatsächlichen verkehrlichen sowie die realen verkehrspolitischen Entwicklungen zu erkennen, so mit Einschluss der finanziellen Öffnungen der Strasse zugunsten der Schiene und – überraschend – inklusive des Phänomens der Begünstigung des Agglomerationswachstums am Rande neu durch das gesteigerte Angebot des öffentlichen Verkehrs. Für das benachbarte Ausland dürfte sodann spannend sein, dass in helvetischen Landen nicht die Angst vor dem Bevölkerungsschwund dominiert, sondern eine gewisse Bevölkerungszunahme (u. a. auch durch Zuwanderung) und vor allem ein weiterhin steigender Mobilitätsdrang nicht ausgeschlossen werden.
Wenn die Autoren betonen, dass das Verkehrsrecht als Infrastrukturrecht durch neue Elemente im Verlauf der Jahre ergänzt wurde, so kann dem nur beigepflichtet werden: Verlagerungsgebot des alpenquerenden Transitverkehrs auf die Schiene, Schwerverkehrsabgabe, deutliche Erweiterung der Verwendungszwecke der Strassenabgaben im grosszügig gedachten Zusammenhang mit dem Strassenverkehr, Verselbständigung der Verkehrsunternehmungen des materiellen und immateriellen Verkehrs, Erhebung der National- zu Bundesstrassen. Nach wie vor inspirierend wären die Verfassungsartikel gemäss den Vorschlägen der  Gesamtverkehrskonzeption (GVK) aus den siebziger Jahren – selbstredend mit den notwendigen Ergänzungen im Lichte der erwähnten Akzentsetzungen.
Die später dem Volk – gegen das Ende der achtziger Jahre – unterbreitete Vorlage einer «Koordinierten Verkehrspolitik», die in der Volksabstimmung scheiterte, entsprach nicht den ursprünglichen Intentionen. Scheinbar, so eine der Erkenntnisse aus der Publikation, zieht die Politik das «Schrittfür-Schritt-Vorgehen» jeder Art grundsätzlicher Novellierung vor. Geblieben ist dennoch das gesamtverkehrliche Denken – mit raumplanerischem Hintergrund. Das vorliegende Werk bezeugt dies. Den roten Faden macht es sichtbar. Es geht den Wegen und Abwegen der Verkehrspolitik aller Sektoren und Staatsebenen bis in die Details nach, stets aber die zielgerichtete Koordination sub specie der Einheit des Lebensraumes im Auge.


Ein Erfahrungsbericht oder ein wissenschaftliches «opus»? Schwer zu entscheiden! Jedenfalls eine geglückte Mischung. Eine etwas dichtere und genauere Untermauerung durch weiterführende Fund- und Belegstellen wäre wünschenswert gewesen, doch was solls – wenn Kompetenz sich äussert, dann ist Erfahrung mit Eigenwert verstärkt. Schade, dass die Literaturauswahl nicht zwingend scheint. Anzumerken bleiben zwei Defizite. Das einst reichhaltige unabhängige Beraterpotential zum Verkehr, zur Verkehrsplanung, zum  Verkehrsrecht, zur Verkehrspolitik, zum Verhältnis Raumplanung/Verkehr ist zwischenzeitlich massiv kleiner geworden. Die universitäre Spezialisierungswelle ist dem interdisziplinären, ausgreifenden, gesellschaftsbewussten Denken nicht mehr ausgeprägt gewogen. Die  mitschwingende Vernachlässigung von Forschung und Lehre hätte gestreift werden müssen. An akademisch geschultem Nachwuchs könnte es bald einmal fehlen. Zudem wäre eine erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber dem Recht bereichernd gewesen. Allein schon die Verfassung macht klar, was gilt, was demokratisch legitimiert (!) ist, und was nur mit politischem Aufwand und begründeter Sachkunde geändert werden kann. Das Verkehrsrecht ist eben prägend für die Verkehrspolitik, vielleicht nicht für phantasiebegabte Berater, sicherlich aber für den zu beratenden Gesetzgeber. Das Recht hat seine eigene Qualität, es ist mehr als eine von vielen möglichen Informationsquellen.
Martin Lendi

 

Quelle: disP 176, 1/2009, S. 64-65