Claas Christophersen: Kritik der transnationalen Gewalt. Souveränität, Menschenrechte und Demokratie im Übergang zur Weltgesellschaft. Bielefeld 2009. 279 S.
Die weltgeschichtliche Erfahrung des 20. Jahrhunderts hat aus verschiedener Richtung Anlass gegeben, die Vorstellung staatlicher Souveränität als unbedingter Voraussetzung sowohl innerstaatlichen Handelns als auch internationaler Beziehungen gründlich zu hinterfragen. Eine wesentliche Perspektive ist hierbei mit den Menschenrechten oder in negativer Form mit Verbrechen gegen die Menschheit markiert.
Nach dem Ende der Blockkonfrontation schienen Handlungsmöglichkeiten zur Wahrung der Menschenrechte und zur Ahndung schwerer Menschenrechtsverletzungen auch da in Reichweite zu rücken, wo dies zuvor durch das Souveränitätsprinzip ausgeschlossen schien. Damit aber wurde die Problematik, die nicht allein durch den Gegensatz von Universalismus und Partikularismus im Hinblick auf die Geltung und Propagierung der Menschenrechte, sondern auch durch den Widerspruch zwischen Ansprüchen auf die Ahndung von Verstößen gegen die Menschenrechte und staatlicher Souveränität bezeichnet ist, erst virulent. Wie Claas Christophersen in seiner Hamburger politikwissenschaftlichen Dissertation argumentiert, wird damit zugleich die Frage der Staatlichkeit und so auch der Demokratie auf globaler Ebene aufgeworfen.
Als aktuelle empirische Bezüge skizziert der Autor zunächst zwei Fallbeispiele, die bei allen Unterschieden den Widerspruch pointieren, der zwischen der Respektierung staatlicher Souveränität und dem Schutz der Menschenrechte besteht. Im Kosovo-Krieg 1999 ging es um eine völkerrechtlich illegale Intervention mit dem Anspruch, einen Völkermord zu verhindern. Mit dem 2002 in Kraft getretenen Statut des Internationalen Strafgerichtshof wurde die Möglichkeit geschaffen, schwere Verbrechen, zumal Menschenrechtsverletzungen, notfalls auch gegen die souveräne Entscheidung von Einzelstaaten zu verfolgen. Eben dagegen richtet sich die dominante Position in den USA. Das bedeutet freilich nicht, die Supermacht verzichtete darauf, ihrerseits die Verletzung der Souveränität anderer Staaten mit dem Schutz der Menschenrechte und der Notwendigkeit zu begründen, demokratischen Prinzipien Geltung zu verschaffen. Christophersens Anliegen, das enge Wechselverhältnis zwischen den zentralen Begriffen der Souveränität, der Menschenrechte und der Demokratie zu klären, kommt daher über das grundsätzliche, theoretische Interesse ein hohes Maß an Aktualität zu.
Jeder dieser Themenkomplexe ist für sich ein weites Feld. So steht Souveränität zum einen im Kontext der internatio nalen Beziehungen, wo die Vorstellung einer "Souveränitätserosion" längst differenzierteren Konzepten Platz gemacht hat, die zugleich den Mythos vom "westfälischen Charakter" des internationalen Systems konterkarieren (68f). Christophersen arbeitet hier vor allem die Perspektive einer "transnationalen Politik" heraus, die unter Bezug auf neogramscianische Konzepte "internationale Macht und Herrschaftsverhältnisse" herausstellt (81), konkret aber auch den Konsens über "das Zusammenfallen von ... demokratischer Emanzipationsrhetorik und militärischer Zwangsokkupation" (74) in den Blick nimmt. Die eigentliche Widersprüchlichkeit des Begriffs "Souveränität" liegt jedoch im Spannungsfeld von autonomer Selbstbestimmung der Nation einerseits und der gewaltsamen Etablierung einer Rechtsordnung andererseits. Christophersen folgt hier - u.a. unter Bezug auf einen demotischen Begriff der Nation - der besonders von Chantal Mouffe vorgetragenen Kritik an kosmopolitischer Euphorie, zum andern diskutiert er anhand von Carl Schmitt, Giorgio Agamben sowie Walter Benjamin den Ausnahmezustand, auch in der Perspektive einer "Kritik höchster Entscheidungsautorität". Diese müsste freilich auf die Beanspruchung von "Notrechten" beschränkt werden, statt "jegliches Recht im Ausnahmezustand" zu konstruieren (112). Agamben und vor ihm Benjamin behalten insofern recht, als mit dem Gewaltmonopol "die Gewalt nicht verschwindet". Menschenrechte erscheinen daher als "Schutzrechte gegen 'souveräne Macht'" (115).
Es handelt sich daher um "eine paradoxe Transformation", wenn Menschenrechte "nach dem Ende des Kalten Krieges ... zunehmend zu einem hegemonialen Instrument staatlicher Politik zu werden" scheinen (117). Dem und dem weiteren Argument, Menschenrechte seien ineffektiv, steht freilich die Einsicht gegenüber, dass Bürger sich im Protest und Kampf gegen empfundenes Unrecht auf Menschenrechte berufen. Die Problematik wird deutlicher anhand der kurz nach dem Zweiten Weltkrieg ausgetragenen Kontroverse zwischen Hannah Arendt und Hermann Broch. Für Arendt ging es vor dem Hintergrund ihrer Analyse der Staatenlosigkeit und ihrer verheerenden Folgen für die davon Betroffenen in erster Line um ein freilich nicht klarer ausformuliertes "Recht auf Rechte". Broch dagegen forderte ein transnationales "Gesetz zum Schutz der Menschenwürde". Doch wie Christophersen anmerkt, verweist auch die Garantie eines "Rechts auf Rechte" oder einer Staatsangehörigkeit letztlich auf eine übernationale Ordnung. Hinzu kommt die Frage "vorpolitischer Rechte" etwa auf persönliche Sicherheit oder Subsistenz (135). Am Fallbeispiel Guantánamo lässt sich die Frage der universellen Geltung von Rechten und ihrer Aussetzung zuspitzen. Eine - wohl doch im strengen Sinn utopische - Lösung läge, wiederum im Anschluss an Agamben, in einer "wechselseitigen Extraterritorialität", der Garantie eines "transnationale(n) Refugiums", wodurch "die Verbindung zwischen Souveränität und Nationalität ... zerschlagen" würde (144). Dies pointiert zweifellos das "kritische, anti-souveräne Potential" der Menschenrechte (151). Die Kontroverse über deren universelle Gültigkeit einerseits, die kulturrelativistische Kritik an ihnen andererseits lässt sich zumindest argumentativ durch den Verweis lösen, dass letztere ebenfalls "kulturelle Vielfalt zum höchsten Wert erklärt", erstere "in den differierenden Auffassungen der jeweils Anderen die Grenze des Eigenen zu erkennen" habe (154). Doch ist damit die Spannung keineswegs beseitigt, die zwischen dem "anti-souveränen, staatskritischen Impetus der Menschenrechte" (154) und ihrer Institutionalisierung im Kontext von Volkssouveränität besteht, denn letztere könnte ja durchaus zur Einschränkung auch verfassungsmäßig garantierter Menschenrechte eingesetzt werden.
In dem komplexen und spannungsreichen Verweisungszusammenhang, den Christophersen dann unter dem Hauptaspekt der Demokratie weiter verfolgt, könnte diese gleichwohl in ihrer ebenso anspruchsvollen wie fundamentalen Dimension der Anerkennung zur Vermittlungsinstanz werden. Der Autor beharrt auf einem "etymologischen", d.h. emphatischen und nicht allein formalen Demokratieverständnis (157). Dies legt es nahe, die fortschreitenden Inklusionsprozesse mit freilich mittelbaren Partizipationsmöglichkeiten in der Innenperspektive ebenso zu betonen wie nach außen die Folgen der nationalstaatlichen Verfasstheit, die Christophersen gegenwärtig durch die Globalisierung infrage gestellt sieht. Doch gerade dann, wenn "Demokratie als Volkssouveränität" (158ff) aufgefasst wird und im Anschluss an Benjamin Barber basisdemokratische "Nachbarschaftsversammlungen" (166) diskutiert oder mit Ingeborg Maus aus der Perspektive der Volkssouveränität eine Kritik repräsentativer Institutionen formuliert wird, die zu einer Forderung nach radikaler Dezentralisierung führt - immer stehen Konzepte einer "starken", auf effektive Entscheidungsmacht der Bürgerinnen und Bürger eher denn auf formale Verfahren setzenden Demokratie vor einem Dilemma, wenn sich für das "Volk" im Sinne des demos, der "jeweiligen inkludierten 'citizens'" (169) im Zuge der Globalisierung keine klaren Abgrenzungen mehr angeben lassen: Nun, so Christophersen im Einklang mit einer Reihe von Gewährsleuten, werde "aus dem Problem der In- bzw. Exklusion ... das Problem der Repräsentation" (169). Es stellt sich das Problem "transnationalen Regierens" (170ff). Auch die optimistische Perspektive einer "'Konstitutionalisierung' der internationalen Politik", prominent vertreten durch Jürgen Habermas (174), sieht sich mindestens der undemokratischen Struktur aktueller supranationaler Institutionen einschließlich der UN und ferner den immensen Schwierigkeiten einer "globale(n) demokratische(n) Willensbildung" (175) konfrontiert. Einen Ausweg sieht Christophersen im Abschied von monistischen, mit dem modernen Nationalstaat verknüpften Vorstellungen zugunsten "vielfältiger Machtzentren und damit 'demoi', denen die Weltbürger angehören" (176). In dieser Perspektive diskutiert er Projekte wie Weltstaat oder die von ihm favorisierte kosmopolitische Demokratie. In letzterer könnten Formen der Partizipation - direkte Beteiligung, Repräsentation, Verhandlung im Rahmen von Global Governance - den Ebenen der Kommune des Nationalstaates, und der Suprastaatlichkeit zugeordnet sein.
Die für die Analyse zentrale Spannung zwischen den beiden Dimensio nen der Souveränität, Autonomie und Entscheidungsautorität, sowie die damit verknüpfte Spannung zwischen Souveränität, Menschenrechten und Demokratie nimmt Christophersen nach dieser hier nur ausschnitthaft referierten Entwicklung der einzelnen Elemente abschließend in der Perspektive eines "Republikanischen Transnationalismus" wieder auf (Kap. V). Die an Hannah Arendts schroffer Gegenüberstellung von Macht und Gewalt orientierte Konzeption erlaubt nicht zuletzt eine Fundamentalkritik des Konzeptes der humanitären Intervention, das im Zentrum von Christophersens Erkenntnisinteresse steht. Er betont, hier sei die "Quelle der Politik", nämlich eine "höchste nationale oder internationale Entscheidungsautorität" selbst "vorpolitisch". Damit verfi elen "entpolitisierte" Menschenrechte dem Verdikt Agambens, nach dem sie allein auf "nacktes Leben" bezogen seien. Demokratie bleibe so auf "reine Wahloligarchie" beschränkt (209).
Die davon deutlich unterschiedene, recht ausführlich entwickelte Perspektive Hannah Arendts ist für Christophersens Problemstellung vor allem durch die Analyse revolutionärer Macht, die Orientierung auf die "kommunikative Macht der Vielen" als Vorwegnahme "transnationaler Demokratie" (222) sowie die revolutionäre Institution der Räte von Bedeutung, die Arendt nachdrücklich herausstrich. Mit Oliver Marchart sieht der Autor in Arendts Positionen ungeachtet der wesentlich mit der Orientierung auf das Ideal der pólis sowie ihrer "Blindheit für die 'soziale Frage'" (231) verknüpften Inkonsistenzen und Widersprüche wesentliche Ansatzpunkte für den von ihm projektierten "transnationalen Republikanismus". Während Christophersen freilich Marchart in der Interpretation der Weltsozialforen als in diesem Verständnis "neue(n) Elementarrepubliken" (231) folgt, besteht er mit Arendt auf der strikten Unterscheidung von Macht und Gewalt; zusammen mit Arendts Menschenrechtskonzeption ("Recht auf Rechte") ergibt sich der Bezug auf "konkrete Bürgerrechte" und damit auf den "Souveränitäts-Charakter der Autonomie" (235).
Der zentrale Ort der Demokratie in dem von Christophersen diskutierten Dreiecksverhältnis wird unterstrichen durch die Forderung nach einem "globalen demokratischen, d.h. gleichberechtigten Diskurs" (236), der allgemein verbindliche (menschenrechtliche) Normen sowie Verfahren zu deren Schutz zu erarbeiten hätte. Doch auch die damit implizierte umfassende "Anerkennung des Anderen" löst letztlich nicht das Dilemma, dass immer noch mögliche Interventionen zum Schutz der Menschenrechte Souveränität brechen werden.
In Anlehnung an Arendts Kritik der Herrschaft auch der Vielen oder des Volkes - im Gegensatz zu ihrer "Macht" - skizziert Christophersen dann ausdrücklich kontrafaktisch Möglichkeiten eines globalen deliberativen Prozesses, der freilich einmal mehr auf "die extreme soziale Ungleichheit als das größte Hindernis für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Weltbürger an einer globalen Öffentlichkeit" stößt (242).
Man mag vor allem einwenden, dass hinter der Erörterung von Konzepten sowie von Formen und Ebenen der Deliberation trotz der wiederholten Verweise auf die sozialstrukturellen Gegebenheiten die in einem eindeutig anderen als dem Arendt'schen Sinne vermachtete Realität des sich ausbildenden weltgesellschaftlichen Zusammenhangs gelegentlich aus dem Blick zu geraten droht. Dennoch hat Christophersen vor allem exzellente begriffl ich-theoretische Arbeit geleistet, die zumindest eines vermag: die Dilemmata, denen politisches Handeln gleich welcher Observanz sich letztlich zu stellen hat, klar auszubuchstabieren. Die abschließende Forderung nach stärkerer empirischer Fundierung der Schlussfolgerungen zu Verhältnis zwischen Menschenrechten und Souveränität, der eingehenderen Erforschung der überraschenden transnationalen Homogenität von Politikfeldern - der Autor nennt den Bologna-Prozess - wie der empirischen Überprüfung seiner Überlegungen zu einem transnationalen Republikanismus ist bei aller Skepsis zuzustimmen, soweit letzterer an die (Welt-)Sozialforen gekoppelt wird.
Zu loben ist schließlich, dass das Buch seine anspruchsvolle Materie in nicht nur insgesamt fehlerfreier, sondern auch ansprechender Sprache präsentiert - im herrschenden Wissenschaftsbetrieb leider keine Selbstverständlichkeit. Wer sich mit Intervention ernsthafter als auf der Ebene legitimatorischer Übungen auseinanderzusetzen beansprucht, kann und sollte an Christophersens Arbeit nicht vorbeigehen.
Reinhart Kößler