Martin Dinges und Fritz Sack (Hg.): Unsichere Großstädte? Vom Mittelalter zur Postmoderne (Konflikt und Kultur - Historische Perspektiven, Band 3). Konstanz 2000. 396 S.
Die Beiträge diese Sammelbandes entstammen größtenteils einer Serie dreier interdisziplinärer Tagungen von Kriminologen und Historikern zum Thema "(un-)sichere Stadt". Neben dem einleitenden Beitrag der Herausgeber entstanden so zwölf historische und vier kriminologische Beiträge, größtenteils Fallbeispiele, die sich mit Fragen städtischer Kriminalität, ihrer Wahrnehmung und dem Umgang mit ihr in verschiedenen Städten vom späten Mittelalter bis in die 1990er Jahre beschäftigen. Da jeder Versuch, die thematische Bandbreite und die Fülle an empirischen Funden im Einzelnen vorzustellen den Beiträgen nicht gerecht werden könnte, wird sich diese Besprechung auf drei Aspekte konzentrieren, die in verschiedenen Aufsätzen bzw. dem Band als Ganzem eine Rolle spielen: der Umgang mit Kriminalstatistiken, das Bild der Großstadt und, als übergeordnetem Aspekt, der Erkenntnisgewinn durch den interdisziplinären Ansatz.Zunächst zur Frage der Interdisziplinarität. Mit dem Projekt eines derartigen Sammelbandes gehen gewisse Hoffnung auf eine (wie auch immer geartete) gegenseitige Befruchtung der Disziplinen, d. h. der historischen und der kriminologischen Herangehensweise einher (wobei die Kriminologie traditionell selbst eine uneindeutige Stellung zwischen der Rechts- und Sozialwissenschaft einnimmt). Diese Hoffnung wurde m. E., mit einer Ausnahme, enttäuscht. Diese Ausnahme stellt die Einleitung der Herausgeber dar, in der es ihnen gelingt, die historische Dimension von "Sicherheit" als "konstitutivem Symbol moderner Gesellschaften" (11) und die aktuellen Debatten und Praktiken fruchtbringend aufeinander zu beziehen. In einem historischen Abriss thematisieren Martin Dinges und Fritz Sack das Aufkommen des modernen Sicherheitsbegriffs im 16./17. Jhdt. als zunächst (im heutigen Sprachgebrauch) "äußere Sicherheit" im Sinne der Landesverteidigung und, bald darauf, als "innere Sicherheit", die im Kern als "Voraussetzung für ein Leben mit gesichertem Eigentum" (17) verstanden wird. Beides ordnen sie der Entstehung des modernen Territorialstaates zu und vertreten die These, dass die Entwicklung des Systems staatlicher sozialer Kontrolle, d. h. von Polizei und wohlfahrtsstaatlichen Einrichtungen, "als Ausdruck eines von den realen Problemen weitgehend unabhängigen und umfassenden Vorgangs der Errichtung staatlicher und politischer Institutionen und Strukturen überhaupt zu sehen" (21) sei. Sie sind mithin nicht als Reaktionen auf bestimmte Phänomene abweichenden Verhaltens zu verstehen, sondern als Teil des Umgangs mit der aufkommenden "sozialen Frage" i. w. S., mithin mit der Durchsetzung des Kapitalismus. So betonen sie für das 19. Jh., dass Kriminalität nur aufgrund "ihre[r] gedachte[n] und konzipierte[n] Nähe zu den in ihr vermeintlich offenbar werdenden politischen Hintergründen und gesellschaftlichen Bedingungen" (23), mithin als klassengebunden und armutsspezifisch öffentlich thematisiert wurde. In diesem Kontext avancierte die Großstadt zum "Mythos des Bösen" (24), zum "Projektionsvehikel für gesellschaftliche Ängste und Bedrohungen, wovon zumal die Akteure aus Politik und Öffentlichkeit zu profitieren wussten" (25).
Ihre These von der Unabhängigkeit der Entwicklung staatlicher sozialer Kontrolle von konkret vorliegenden Devianzphänomenen wenden Dinges und Sack auch auf den aktuellen Sicherheitsdiskurs an, was sich u. a. darin niederschlägt, dass sie ihre diesbezüglichen Ausführungen mit den konkreten Entwicklungen der Kriminalpolitik beginnen (im Gegensatz zur üblicherweise unterstellten und von ihnen kritisierten Kausalität: Kriminalität ???Sicherheitsdiskurs ? ?Kontrollpraxis). Sie thematisieren zunächst die "repressive Wende in der Strafrechtspolitik" (28 ff.) und erst danach die "subjektive Seite der Inneren Sicherheit" (Kriminalitätsfurcht) (35 ff.) sowie deren "objektive Seite" (gemessene Kriminalität) (41 ff.). Diese Reihenfolge begründen sie anschließend mit ihrem Vorschlag eines "alternativen Wirkungsmodells" (49 ff.), nach dem Kriminalpolitik als Methode des Regierens eben nicht auf reale oder wahrgenommene Bedrohungen durch Verbrechen reagiert. Vielmehr handle es sich um aktive staatliche Politik, die mittels "Erzeugung und Ausbeutung von Bedrohungsszenarien" (54) Herrschaft ausübt. Durch ihren Bezug auf historische wie aktuelle Untersuchungen illustrieren Dinges und Sack schließlich diese zentralen These vom "governing through crime" (eine Formulierung, die sie von Caplow/Simon 1999 übernehmen).
Eine derartige inhaltliche Verbindung von historischem und aktuellem Material zum Zweck der Theoriebildung oder der Hypothesengenerierung findet in den übrigen Beiträgen leider nicht statt, obwohl sich dies m. E. häufiger angeboten hätte. Ein Beispiel dafür ist Joachim Eibachs Rekonstruktion der Kriminalitätsbelastung der Stadt Frankfurt am Main im 18. Jahrhundert, in der er bei der Auswertung unterschiedlicher Quellen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt: Einerseits suggeriert eine Flut städtischer Sicherheitsverordnungen, deren "Referenzhorizont", so der Autor, "die Interessen der privilegierten Bürgerschaft" war (162), eine "Situation der Unsicherheit" (161). Andererseits ist in zeitgenössischen Reiseberichten "nirgendwo [...] von lebensbedrohlicher Unsicherheit in Frankfurt die Rede" (166), obwohl es sich dabei um ein für das Genre durchaus übliches Thema handelt (169 f.). Den möglichen Schluss, dass der Rat der Stadt vielleicht schon damals versuchte "mit der (Un-)Sicherheit Politik, vor allem aber ‚Staat zu machen'" (61) wird dann aber nicht vom Autor gezogen, sondern von den Herausgebern in ihrer Zusammenfassung seines Beitrags in der Einleitung.
Eine weitere ausgelassene Chance, voneinander zu lernen, zeigt sich m. E. an mehreren Stellen, an denen es um die quantitative Erfassung von Kriminalität geht. Kriminologen haben seit den 1960er Jahren immer wieder den Konstruktionscharakter jeglicher Quantifizierung von Kriminalität aufgezeigt und betont, dass diese vor allem von der Definition der Taten als solchen durch die mit ihrer Erfassung beauftragten Institutionen (heute: der Polizei) abhängt (so schon etwa Seidman/Couzens 1974 oder jüngst wieder Rüther 2001). Daraus folgt, dass Kriminalstatistiken niemals die "objektive Kriminalität" darstellen können (dazu auch pointiert die Herausgeber: 41-48). Dies sollte nun eigentlich dort besonders deutlich werden, wo - wie in historischen Untersuchungen - die Interpretation der Quellen und ihres Zustandekommens eine Selbstverständlichkeit ist. Deshalb hätte man erwartet, dass von Historikern gerade keine quantitativen Vergleiche der Kriminalitätsbelastung über die Jahrhunderte hinweg angestellt werden. Stattdessen aber konstatiert etwa Eibach eine "erstaunliche Kontinuität" (164) der Häufigkeitszahl (Taten/100.000 Einwohner) bei Mord und Totschlag in Frankfurt a.M. zwischen dem 18. Jahrhundert und heute. Dass er die wohl kaum identische Definition und Erfassung derartiger Delikte durch die Registratur des Verhöramtes in den 1740ern und durch die Polizei in den 1990ern nicht thematisiert, ist um so erstaunlicher, als er doch für das 18. Jahrhundert beim Vergleich verschiedener Quellen (u. a. der Registratur) zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen gekommen ist (s. o.). Einen ähnlichen Vorwurf muss sich auch Schwerthoff gefallen lassen, der, "die gewichtigen Einwände gegen die Validität des Indikators einmal beiseite gelassen" (147), die aus Quellen rekonstruierte Totschlagrate für Köln im 16. und 17. Jahrhundert ebenfalls mit denen des BKA für 1997 vergleicht.
Anders geht etwa Norbert Finzsch bei seinem Vergleich der Strafverfolgung von Afroamerikanern und irischen Einwanderern in Washington D.C. in den 1860er Jahren vor. Er erwartet von den von ihm ausgewerteten Einsatzprotokollen der Polizei "nicht ein ‚Abbild' krimineller oder devianter Aktivitäten" (207), sondern konstatiert, dass sie v.a. etwas aussagen über "die Perzeption und Konstruktion städtischer (Un-)Sicherheit durch die Polizei" (ebd.) sowie, bei angezeigten Delikten, darüber "wie sicher die Stadt von ihren Bewohnern erfahren wurde" (ebd.). Das überraschende Ergebnis seiner Studie ist, dass die Polizei offenbar in den Iren die "Hauptübeltäter" (213) sah.
Dass die Interpretation der Quellen zum Thema städtische Sicherheit immer schwieriger wird, je weiter man in der Geschichte zurückgeht, zeigen zwei konträre Einschätzungen zur Frage der Gefährlichkeit des Alltagslebens im späten Mittelalter: Während Andrea Bendlage für Nürnberg in Spätmittelalter und früher Neuzeit konstatiert: "Kriminalität war zu einer ‚Massenerscheinung' geworden" (88), folgert Peter Schuster aus Untersuchungen über Basel und Konstanz für das späte Mittelalter, dass diese Stadtgesellschaften "nicht so blutrünstig, wie es oft beschrieben wurde" (84) gewesen seien.
Schließlich ein letztes Beispiel zum Umgang mit Kriminalstatistiken, diesmal von einem Autor, der es eigentlich besser wissen müsste: In seinem Beitrag über die (aus seiner Sicht höchst erfolgreiche) New Yorker Kriminalpolitik der 1990er Jahre geht der Kriminologe Henner Hess u.a. auf die Frage ein, ob der Rückgang der registrierten Kriminalität tatsächlich, wie von offizieller Seite betont, auf die neue Strategie zurückzuführen ist. Kritiker der "Zero Tolerance"-Strategie haben verschiedene alternative Erklärungen, die Hess aber allesamt nicht gelten lassen will. Den Verdacht, dass der Kriminalitätsrückgang auch mit der Erfassungspraxis der Polizei zusammenhängen könnte, bezeichnet er als "unwahrscheinlich" (374), da eine aggressive Polizeiarbeit eher mehr als weniger Delikte erfassen müsste. Dies ist einerseits richtig, sagt andererseits aber nichts darüber aus, als was ein Vergehen erfasst wird - und dieser Frage kommt eine entscheidende Bedeutung zu. So macht es z.B. einen großen Unterschied, ob eine Körperverletzung als "schwer" eingeschätzt wird oder nicht, denn nur "aggraveted assault", also schwere Körperverletzung, wird im Uniform Crime Report (der gängigen und auch von Hess verwendeten Kriminalstatistik) gezählt, "single assault" hingegen nicht.
In verschiedenen Beiträgen wird die Frage diskutiert, ob zu einer jeweiligen Zeit die Großstadt als Symbol für Verbrechen und Gefährlichkeit stand oder nicht. Schuster führt dazu aus, dass in spätmittelalterlichen Quellen zwei konkurrierende Bilder für die Stadt geläufig waren: einerseits das himmlische Jerusalem, dessen Abbild die Städte sein wollten, andererseits die Hure Babylon, der "Stadt der menschlichen Hybris, des Verderbens und Verfallenseins an die Welt" (73). Da das Leben auf dem Land als alles andere als idyllisch beschrieben und wahrgenommen wurde, findet sich für Zeitgenossen der einzige Ort, an dem überhaupt "Ruhe und Frieden" (74) gefunden werden kann, innerhalb der Stadtmauern (so auch Schwerhoff 154 f.). Die Gefahren, denen man sich in der Stadt ausgesetzt sah, wurden außerdem kaum in der Kriminalität gesehen. Vielmehr wurde befürchtet, so Schuster, dass Gott die Städter für ihre moralischen Verfehlungen bestrafen könnte, worin er auch den Grund für die zahlreichen Verordnungen sieht, in denen neben vielen devianten Verhaltensweisen v.a. auch das Fluchen, Gotteslästern und Ehebrechen "zur moralischen Läuterung der Menschen" (76) verboten wurde. Außerdem fürchteten die Städter des späten Mittelalters v.a. kriegerische Angriffe, Feuersbrünste und unvermittelte Todesfälle (74-82).
Für die Zeit des zweiten deutschen Kaiserreichs stellt Herbert Reinke fest, dass in Folge der sozialen Umbrüche auf die Großstädte "Ängste, Unsicherheiten und (Vor-)Urteile projiziert" (222) wurden, wobei dieses Phänomen im Deutschen Reich weniger stark ausgeprägt war als in England oder Frankreich. Doch sei auch Berlin am "Unsicherheitswettbewerb der europäischen Kapitalen" (223) beteiligt gewesen, in dem die Gefährdung (v.a. durch die "gefährlichen Klassen") miteinander verglichen wurde. Diese Dämonisierung der Großstadt durch Verweis auf deren endemische Kriminalität ordnet Reinke ein in eine allgemeine "antiurbane Polemik, die Kriminalität als Teil einer diffusen Gemengelage von ideologischen Vorbehalten, sozialen Ängsten und Aversionen gegenüber der Stadt thematisiert" (225). Ähnlich argumentieren auch Patrick Wagner und Klaus Weinhauer, wenn sie die große mediale Aufmerksamkeit zu erklären suchen, die um 1930 den Berliner Ringvereinen (eingetragene Vereine Krimineller) und Wilden Cliquen (Gruppen meist männlicher Arbeiterjugendlicher) geschenkt wurde: Neben der tatsächlichen Zunahme der Sichtbarkeit beider Phänomene verweisen sie darauf, dass "sich an ihrem Beispiel das Unbehagen und die Kritik an komplexen gesellschaftlichen Phänomenen anschaulich machen ließen" (266 f.). Sie wurden mithin zu Symbolen der Krise, die sich dann auch auf die Stadt konzentrierte.
Klaus Ronneberger und Hubert Beste schließlich gehen in ihren jeweiligen Beiträgen auf das gegenwärtige Bestreben lokaler Politik ein, die Gleichsetzung von Großstadt und Kriminalität zumindest in den Innenstädten durch deren Säuberung aufzubrechen. Ronneberger betont dabei stärker die Makroebene und leitet die Versuche einen "touristisch-konsumptive[n] Erlebnisraum" (318) in den Innenstädten durch verschiedene räumliche Kontrollstrategien zu schaffen, aus dem politischen Interesse an Konsum- und gehobenen Wohnfunktionen in der Innenstadt her. Beste befasst sich empirisch mit den aktuellen Entwicklungen einer "zonalen Raumkontrolle" in Frankfurt a. M., wobei private Sicherheitsdienste und die Schaffung einer faktischen "städtischen Ausländer- und Armenpolizei" (352) durch das Ordnungsamt im Mittelpunkt stehen.
Wenn also auch für den Band insgesamt zu konstatieren ist, dass die historischen und die (aktuellen) kriminologischen Beiträge eher nebeneinander stehen und sich bestenfalls in Hinsicht auf die behandelten Zeitperioden ergänzen, so gewähren sie als Fallstudien doch Einblicke in verschiedene Aspekte der tatsächlichen und unterstellten "Gefährlichkeit" von Großstädten und den politischen Umgang damit. Insbesondere die Einleitung der Herausgeber sei jedem empfohlen, der sich über diesen Themenkomplex informieren will.
Literatur
Caplow, T., J. Simon 1999: Understanding Prison Policy and Population Trends. In: M. Tonry, J. Petersilia (eds.): Prison (= Crime and Justice. A Review of Research. Vol. 26). Chicago. S. 63-120.
Rüther, W. 2001: Zum Einfluss polizeilicher Erfassungskontrollen auf die registrierte Kriminalität. In: Monatszeitschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 84(4). S. 294-309.
Seidman, D., N. Couzens 1974: Getting the Crime Rate Down: Political Pressure and Crime Reporting. In: Law & Society Journal 8(3). S. 457-493.
Autor: Bernd Belina