Francisco Reto Klauser: Die Videoüberwachung öffentlicher Räume. Zur Ambivalenz eines Instruments sozialer Kontrolle. Frankfurt am Main 2006 (Campus Forschung 902). 400 S.

Das Vorhaben dieser Dissertationsschrift, die Videoüberwachung öffentlicher Räume "als Kontroll-Instrument von Räumen" (S. 22) und "als Instrument der Raumaneignung" (S. 23) zu untersuchen, kann m. E. nur begrüßt werden. Kaum eine andere Kontrollpraxis erfährt so viel öffentliche Aufmerksamkeit, bei kaum einer anderen ist der Raumbezug so deutlich und untersuchenswert.

Leider ist die angekündigte "kritische Überprüfung" (S. 15) des Gegenstandes m. E. als misslungen zu bezeichnen. Gerne hätte ich aus der Lektüre des 360-seitigen Textes etwas über die Videoüberwachung gelernt, über ihre Funktionsweise, die Gründe ihrer Verbreitung, ihre Akzeptanz oder über die Diskussion um ihre Effektivität. Das empirische Material des Autors, zum einen aus der Schweizer Presse und zum anderen aus eigenen Untersuchungen in der Stadt Olten, hätte dies zusammen mit der verwendeten - oder zumindest zitierten - umfangreichen Literatur zu Videoüberwachung und Raumtheorie mit Sicherheit hergegeben. Dem Autor gelingt es aber nicht, dies alles zu einem Text zu formen, der wissenschaftlichen Kriterien bezüglich Argumentation und Lesbarkeit entspricht. Ein derart negatives Urteil gilt es nicht leichtfertig und nur auf der Basis eigener theoretischer oder politischer Präferenzen zu fällen. Deshalb will ich es im Folgenden begründen, wobei die generelle Kritik beispielhaft an einzelnen, zentralen Punkten verdeutlicht wird.
Dass die vorliegende Studie eine so unbefriedigende Lektüre ist, hat m. E. folgende, aufeinander aufbauende Gründe. Erstens ist der Text aus sprachlich-stilistischen Gründen alles andere als gut zu lesen. So hat sich mir der Sinn einiger Sätze nicht recht erschlossen, bei Kausalkonstruktionen sind die Bezüge mitunter unklar und häufig sind Aussagen vage und unbestimmt formuliert, gerade so, als wolle oder könne der Autor sich nicht festlegen. Dies ist vermutlich, zweitens, der unsystematischen Darstellung insgesamt geschuldet. Die auf den ersten Blick plausibel erscheinende Gliederung mit rd. 100 Seiten "Positionierungen", gut 80 Seiten Theorie, 150 Seiten Fallbeispiel und 20 Seiten Bilanz (sowie 30 Seiten mit vier unterschiedlichen Literaturlisten, die es erschweren, im Text zitierte Titel zu finden), korrespondiert leider nicht mit einem systematisch aufeinander aufbauenden Inhalt. Warum bestimmte Themen überhaupt angesprochen werden und wie sie argumentativ mit anderen Themen und mit dem Gegenstand des Buches insgesamt zusammenhängen, bleibt häufig unklar. Dies führt zu zahlreichen Redundanzen, insbesondere bei der Diskussion grundlegender Begriffe wie "Territorium", "Raumaneignung", "öffentlicher Raum" und "öffentlicher Ordnung". Dies wiederum verweist m. E. drittens darauf, dass der Autor diese Begriffe auch tatsächlich nicht für sich geklärt hat. Diesen Verdacht bestätigen die zwar zahlreichen, dabei aber oberflächlich bleibenden Theoriebezüge. So zitiert Klauser beim Versuch ein "dynamisches Raumverständnis" (S. 99) zu entwickeln neben den Arbeiten von Claude Raffestin, auf die er sich hauptsächlich bezieht, auch etwa Henri Lefebvre, Michel de Certeau, Robert Sack oder Martina Löw. Die durchaus unterschiedlichen theoretischen Herleitungen und Bestimmungen von Begriffen bei diesen Autor/inn/en werden aber nicht diskutiert, sondern entweder übergangen oder ohne Begründung "als komplementär und nicht als antagonistisch aufgefasst" (S. 100). Dies ist umso enttäuschender, als eine Diskussion der in der deutschsprachigen Geographie nur selten rezipierten französischen Arbeiten von Raffestin verdienstvoll gewesen wäre. Wie dieser allerdings seinen zentralen Begriff des "Territoriums" entfaltet, erfährt man bei Klauser nicht, obschon er an verschiedenen Stellen des Buches unterschiedliche Aspekte der gesellschaftlichen Herstellung und Aneignung von Raum unter dem Titel "Territorium" aufzählt. Wie unbestimmt dies bleibt, sei am Beispiel der Verbindung der Begriffe "Territorium" und "Institution" illustriert.
Von der "Institutionalisierung des sozial definierten Sinns des Territoriums" (S. 108) will der Autor sprechen, wenn "die Bedeutung eines Raums [...] nicht nur individuell anerkannt, sondern kollektiv verstanden und akzeptiert wird, und zu typisierten Handlungsweisen innerhalb dieses Raumes führt" (S. 108). Wie kollektiv geteilte Bedeutungen zu "Handlungsweisen" "führen" bleibt unklar, zumal wenig Zeilen später nur noch von "vorausschaubar machen und beeinflussen" (S. 108) die Rede ist. Die Begründung soll dann vermutlich, wiederum einige Zeilen später, "aus einer soziologischen Perspektive" (S. 109) mittels eines Zitats von Peter Berger erfolgen, in dem dieser mit Bezug auf Arnold Gehlen komplett unsoziologisch, nämlich reduktionistisch, behauptet, dass "Institutionen als regulative Instanzen zu betrachten [sind], die menschliches Verhalten leiten, ähnlich wie der Instinkt bei Tieren" (S. 109). Dies könne, so Klauser, auch "in Bezug auf Territorien beobachtet werden" (S. 109). In der Zusammenfassung der Diskussion von "Territorium" und "Institution" heißt es ähnlich ungenau: "Territorien sind daher in ihrer ‚konstruierten Objektivität' mit sozialen Institutionen vergleichbar" (S. 114). Inwiefern sie "vergleichbar" sind und was es zur Bestimmung der beiden Begriffe und ihres Verhältnisses zueinander beiträgt, sie nicht einfach nur zu klären, sondern miteinander zu vergleichen, bleibt offen. Zusammengenommen scheint für den Autor folgende Gleichung zu gelten: Territorium = ("vergleichbar mit") Institution = ("ähnlich") Instinkte bei Tieren. Damit ist die ganze, an anderer Stelle betonte Gesellschaftlichkeit der Bestimmung von "Territorium" über Bord geworfen.
Derartige Unklarheiten setzen sich beim für die Arbeit zentralen Begriff des "öffentlichen Raums" fort. "Öffentlich" sind Räume für den Autor "nicht per se" (S. 134) sondern "immer mehr oder weniger" (S. 135). Er wendet sich gegen die "idealtypische Vorstellung uneingeschränkt zugänglicher öffentlicher Räume" (S. 149), diese müsse "unter Berücksichtigung verschiedener Grade und Modalitäten von Zugangsbeschränkungen und Nutzungsregulationen relativiert werden" (S. 149). Demnach sind Räume desto "öffentlicher", je mehr "'allgemeine Zugänglichkeit' und ‚allgemeine Nutzbarkeit' [...] als entscheidende Kriterien" (S. 137) realisiert sind, und desto "privater", je weniger dies der Fall ist. Daneben wird "öffentlicher Raum" auch als Ort der spontanen Begegnung (S. 150 f.) und als "Theater" (S. 154 ff.) diskutiert und es wird ausgeführt, dass er sich "durch die inhärenten sozialräumlichen Beziehungen seiner Benutzer charakterisieren lässt" (S. 158). Quer zu diesen Bestimmungen ist zudem von der Existenz "eines kommerziell genutzten, allgemein zugänglichen Raumes unter privater Herrschaft" (S. 62) die Rede und von Orten, die "zum Schein die Rolle öffentlicher Räume [spielen]. Ihre Zugänglichkeit basiert jedoch mehrheitlich auf einer kommerziellen Logik" (S. 147). Warum "Zugänglichkeit" plus "kommerzielle Logik" keinen "öffentlichen Raum" mehr ergeben - schließlich sind auch Shopping Malls unterschiedlich nutzbar und in ihnen finden spontane Begegnungen und Selbstinszenierungen ("Theater") statt - wird nicht erklärt. All diese Aspekte und Definitionen erfolgen additiv, ohne Diskussion ihres Verhältnisses zueinander und ohne eine theoretische Klammer. Geholfen hätte hier eine tatsächliche Auseinandersetzung mit der relevanten Literatur, die über ein name dropping hinausgeht.
Dasselbe gilt auch für andere Themen. So zählt Klauser auf gut 20 Seiten die wissenschaftliche Behandlung des Themas Videoüberwachung unsystematisch auf, ohne weiterführende Schlüsse aus dieser Literatur zu ziehen. Sein Fazit "Videoüberwachung funktioniert nicht für alle Kriminalitätskategorien und in allen Räumen gleich" (S. 79) wird den z. T. weit reflektierteren Untersuchungen, die er referiert, nicht gerecht, in denen die Frage nach dem (guten oder schlechten) Funktionieren der Videoüberwachung zugunsten der Frage nach ihrer spezifischen Funktionslogik überwunden wird. Einen Ansatz in dieser Richtung unternimmt der Autor zwar auch, wenn er drei räumliche Logiken der Videoüberwachung unterscheidet (was "von großer Bedeutung" sei; S. 71), nämlich die Kameraüberwachung von Punkten, Linien und Flächen. Allerdings folgt auf die Behauptung, dass diese "ebenfalls unterschiedlichen Intentionen [entsprechen]" (S. 71) erneut nur eine unsystematische Aufzählung, die sinnigerweise mit einem "beispielsweise" (S. 71) beginnt. Geholfen hätte hier die Auseinandersetzung mit der umfangreichen Literatur zum Thema, namentlich zum Panoptizismus (vgl. Surveillance & Society 2003).
Auch der Versuch "grundsätzlich die Funktionsweise der Videoüberwachung als Aneignungsinstrument von Räumen zu theoretisieren" (S. 116) hätte von weiterem Literaturstudium profitiert. Das Resultat des Autors, nach dem es sich bei der Videoüberwachung um eine "Distanzüberwachung" (S. 121) handelt, die den dreidimensionalen Raum auf einen zweidimensionalen (Bildschirm) reduziert (S. 123) und damit einen "Raum zweiter Ordnung" (S. 124) schafft, dessen Bedeutung von den Operateuren interpretiert werden muss, wobei Selektion stattfindet, geht m. E. in die richtige Richtung. Allerdings bleibt der Autor dabei stehen kritisch zu vermerken, dass die Videoüberwachung deshalb "Räume nicht in ihrer Gesamtheit und Kontinuität wiedergeben [kann]" (S. 132) - was natürlich stimmt, kein Medium der Welt könnte dies. Interessant wird es aber zu fragen, was genau diese Art und Weise der Überwachung leistet, was etwa in der Literatur zum "governing at a distance" geschieht (vgl. Garland 1996).
Zu diesen begrifflichen und theoretischen Unklarheiten, die sich in unsystematischer Darstellung und schlecht nachvollziehbarem Schreibstil äußern, kommen handwerkliche Schwächen verschiedener Art.
So zieht der Autor ausgerechnet die "Berichterstattung der Schweizer Printmedien" (S. 44) als Quelle heran, um "die hauptsächlichen Einsatzbereiche und räumlichen Funktionsweisen von Videoüberwachungskameras aufzuzeigen" (S. 44), anstatt sie als Diskurs über Videoüberwachung zu analysieren.
Unschön ist, dass öfters Namen von Autor/inn/en falsch geschrieben werden, und peinlich die Rede von Etwas namens "Kants imperatorischer Imperativ" (S. 163), wie tendenziell fast jeder Bezug auf "ganz große Theorie". Auch hierzu ein Beispiel: Der Autor zitiert Wittgenstein mit der Aussage: "die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenzen meiner Welt" (S. 160, Quelle fehlt im Literaturverzeichnis). Dann stellt er fest, dass Wittgenstein seine Aufmerksamkeit "vor allem [sic! - soviel zum o. g. vagen Schreibstil] auf sprachphilosophische Fragestellungen" (S. 160) richte, was wohl bedeuten soll, dass seine Theorie nur einen Teil der Wirklichkeit erfassen kann. Im Gegensatz dazu beträfe Raffestins Konzept des Mediators "nicht nur die Sprache, sondern im Allgemeinen abstrakte und konkrete Instrumente (Mittel), welche eine Beziehung ermöglichen, aber auch beeinflussen und begrenzen. Auch Kenntnisse, Repräsentationen und Handlungsweisen können insofern als Mediatoren angesehen werden" (S. 161). Hätte der Autor nur einmal bei Wittgenstein ins Original gesehen, hätte er nicht nur bemerkt, dass seine Zitierweise unsauber ist ("Die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenzen meiner Welt"; Wittgenstein 1963, S. 89), sondern v. a. hätte er beim Weiterlesen verstehen können, was mit diesem Satz gemeint ist: "Die Logik erfüllt die Welt; die Grenzen der Welt sind auch ihre Grenzen. Wir können also in der Logik nicht sagen: Das gibt es in der Welt, jenes nicht" (ebd.). Klauser, der sich ja einerseits positiv auf Wittgestein bezieht, dem aber dessen Ausführungen andererseits nicht ausreichen, hätte dann auffallen müssen, dass er "abstrakte und konkrete Instrumente (Mittel)" (S. 160) offenbar denken und sagen kann, dass sie demnach Teil des durch die Sprache bestimmten Denkbaren sind - und nicht irgendwie auch noch dazukommen. Alternativ hätte er sich über ein unverstandenes Zitat hinaus mit Wittgensteins Theorie befassen und zeigen müssen, was daran zu kritisieren ist.
Zu diesen zahlreichen Schwächen kommt schließlich noch eine weitere, die das ganze Projekt als politisch affirmativ erscheinen lässt. Denn obschon Klauser auf der einen Seite immer wieder einen dekonstruierenden Anspruch formuliert, benutzt er auf der anderen Seite zahlreiche Reifizierungen inklusive normativer Setzungen. Von der Überwachung "sozialer Risikokategorien in Innenstadtbereichen" (S. 63) ist da etwa die Rede, von der "Revitalisierung städtischer Problemzonen" (S. 27) und der "Beruhigung eines peripheren Angst- und Problemraums" (S. 40), der "Prostitutionsmeile" (S. 42) nämlich, wobei immer bereits klar ist, wer hier das "Risiko" ist, wer das "Problem" und wer deshalb "Angst" auslöst. Dass diese Kategorien selbst standortabhängig, interessengeleitet und damit politische sind, kommt dem Autor offenbar nicht in den Sinn.
Auch dass er seine Studie im "Spannungsfeld zwischen positiven und negativen Wirkungen von Überwachungskameras" (S. 73) ansiedelt, zeigt, dass er immer schon weiß (also normativ setzt), was positiv und was negativ ist. So wird der m. E. interessanteste (da nicht schon in zahlreichen anderen Studien ähnlich festgestellte) Befund des empirischen Teils der Arbeit, dass nämlich durch die Debatten um die Videoüberwachung des Straßenstrichs in Olten eine neue Kooperation entstanden ist zwischen der Polizei und der Frauenorganisation Lysistrada, die sich u. a. um Prostituierte kümmert, ausschließlich positiv bewertet. Die ganze Thematik der Ausweitung staatlicher Kontrolle durch Einbeziehung neuer Akteure (hierzulande v. a. unter dem Titel "kommunale Kriminalprävention") findet keine Erwähnung.
Allerdings ist dies einer Arbeit auch nicht wirklich vorzuwerfen, die sich als "konkreter Beitrag in Hinsicht auf einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Einsatz von Videoüberwachungssystemen" (S. 36) versteht und die "positiven Auswirkungen von Videokameras zu maximieren" (S. 36) sucht. Wie alle Arbeiten im Themenfeld von Kriminalität und Kontrolle, die mit derartigen Zielen und basierend auf den zuvor genannten Reifizierungen alltagsweltlicher normativer Kategorien operieren, gilt auch für die Dissertationsschrift von Klauser, dass sie "sich bereits im Vollzug der Erkenntnisproduktion den Ordnungsmächten anbiedert" (Strasser 1984, S. 7). Da dies zudem in einer Art und Weise geschieht, die wissenschaftlichen Standards nicht genügt, kann dieses Buch zur Lektüre nicht empfohlen werden.
Literatur
Garland, D. (1996): The limits of the sovereign state. In: British Journal of Criminology 38, S. 445-471.
Strasser, P. (1984): Verbrechermenschen. Frankfurt am Main/New York.
Surveillance & Society (2003): Theme issue: Foucault and panopticism revisited. In: Surveillance & Society 1 (3).
Wittgenstein, L. (1963): Tractatus logico-philosophicus. Frankfurt am Main.
Autor: Bernd Belina

Quelle: Geographische Zeitschrift, 94. Jahrgang, 2006, Heft 4, Seite 244-247